Entscheidende Veränderungen der europäischen Chemikaliengesetzgebung
Die europäische Chemikaliengesetzgebung hat mit der Einführung der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung entscheidende Veränderungen erfahren. Die Hersteller und Importeure von Stoffen in der EU haben nun die Pflicht zu beweisen und sicherzustellen, dass ihre Stoffe sicher verwendet werden können, sowohl innerhalb ihrer Firma, als auch bei ihren Kunden, und zwar über den gesamten Produkt-Lebenszyklus bis zur Entsorgung. Die Anwender (in der EU) dürfen die Stoffe nur noch für Zwecke verwenden, welche im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers vorgesehen sind. Dabei sind sie verpflichtet, die im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Vorgaben für die zu treffenden Risikominderungsmassnahmen umzusetzen.
Ein Teil der Bestimmungen ist schon wirksam geworden, ein anderer Teil wird verzögert in Kraft treten und uns in den kommenden Jahren noch stark beschäftigen. Es wird vieles zu erledigen sein, was Arbeitsaufwand und Sachkenntnis erfordert. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki. Sie ist die zentrale europäische Behörde für die Umsetzung der EU-Chemikaliengesetzgebung. Die für schweizerische Anwender von Chemikalien wichtigsten Neuerungen sind auf der Seite Änderungen erläutert.
Die neuen Vorschriften
Die vielen neuen Vorschriften, welche sich aus den neuen Verordnungen und den Tausenden von Seiten Interpretations-"Hilfen" ergeben, sind schlecht überschaubar und schwer zu verstehen. Ihre Befolgung erfordert einen grossen administrativen Aufwand. Es besteht das Risiko wirtschaftlicher Verluste oder gar von Sanktionen wegen nicht oder zu spät beachteter Vorschriften.
REACH Compliance GmbH unterstützt die betroffenen Firmen bei der Erledigung der sich stellenden Aufgaben
Mit unserer detaillierten Fachkenntnis und unserer Erfahrung können wir die betroffenen Unternehmen kompetent und kostengünstig unterstützen. Dies kann einerseits im Sinne eines Coaching für die Mitarbeitenden geschehen, um die zielgerichtete Bearbeitung aufzugleisen und die korrekte Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten, andererseits übernehmen wir auch Bearbeitungsaufträge.
REACH Compliance GmbH bietet auf den folgenden Gebieten Dienstleistungen an:
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Beratung zur Chemikaliensicherheit nach dem EU-Chemikalienrecht und der CH-Chemikaliengesetzgebung
Zum Beispiel:
- Ausarbeitung des Stoffportfolios und dessen Analyse bezüglich Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben
- Ermittlung des Handlungsbedarfs zur Gewährleistung der Konformität
- Ermittlung der Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen/Zubereitungen
- Erstellen der Sicherheitsdatenblätter und der übrigen verlangten Sicherheitsdokumentation
- Beratung bei der Optimierung von Gemischen/Zubereitungen bezüglich Risiko/Einstufung und Produktequalität/Kosten -
Beratung zum Gesundheitsschutz im Betrieb
Zum Beispiel:
- Analyse des Gefahrstoffportfolios bezüglich Gefährdung der Betriebsangehörigen
- Alle Fragen zum sicheren Umgang mit Chemikalien
- Arbeitshygienische Arbeitsplatzbeurteilungen, arbeitshygienische Fragen
- Beratung bei der Massnahmenplanung und Beurteilung der Wirksamkeit getroffener Massnahmen -
Beratung zur Arbeitssicherheit im Betrieb
Zum Beispiel:
- Arbeitsplatzbeurteilungen bezüglich Sicherheit, Einzelfragen bezüglich Sicherheit
- Durchführen von Gefährdungsermittlungen und Risikobeurteilungen
- Beratung bei der Massnahmenplanung und Beurteilung der Wirksamkeit getroffener Massnahmen -
Momentan sind die folgenden Dienstleistungen besonders gefragt:
- Audits über die korrekte Umsetzung der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung
- Audits über die korrekte Umsetzung der Verordnungen zum Schweizer Chemikaliengesetz
- Beantwortung von Kundenanfragen über die Konformität der Produkte mit spezifischen gesetzlichen Anforderungen.
- Einstufung von Produkten nach den neuen Regeln der CLP-Verordnung.
- Erstellen von Sicherheitsdatenblättern für Zubereitungen/Gemische und von erweiterten Sicherheitsdatenblättern für Stoffe.
Nähere Angaben finden sich auf der Seite Unsere Dienstleistungen.
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