
Aktuelle Änderungen der europäischen Chemikaliengesetzgebung
Diese Seite wird seit 2023 nicht mehr aktualisiert.
-
Änderung bei den Sprachanforderungen für Chemikalienetiketten in der Schweiz
Der Schweizer Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. März 2022 entschieden, dass Chemikalien in der Schweiz in mindestens einer Amtssprache des Orts gekennzeichnet werden müssen, an dem sie abgegeben werden. Für Verkäufe in den Tessin müssen die Etiketten also auch auf Italienisch abgefasst sein. Dies ist mit den neuen Versionen vom 1. Mai 2022 der Chemikalienverordnung (ChemV SR 813.11), der Biozidprodukteverordnung (VBP SR 813.12) und der Chemikalien-Risikorduktionsverordnung (ChemRRV SR 814.81) umgesetzt worden. Gemäss Art. 93c Abs. 1 der Chemikalienverordnung dürfen Stoffe und Zubereitungen jedoch noch bis zum 31. Dezember 2025 mit der bisherigen zweisprachigen Kennzeichnung an Dritte abgegeben werden.
-
Brexit - UK-REACH
Das Vereinigte Königreich ist Ende 2020 zwar ohne Austrittsvertrag, aber doch mit einem Handelsvertrag aus der EU ausgetreten. Die UK-Behörde HSE (Health, Safety, Environment) hatte im Dezember 2020 darüber informiert, wie sie sich die Konsequenzen dieses Brexit im Chemikalienbereich und die zu treffenden Massnahmen vorstellte.
Die HSE sah schon zu Beginn seiner Planung für den Brexit vor, ein UK-REACH einzuführen, praktisch eine Kopie des EU-REACH.
Davon sind aber nachteilige Konsequenzen für Schweizer KMU zu erwarten:
Viele Firmen in Drittländern wie der Schweiz kaufen die von ihnen verwendeten Rohstoffe im EWR ein. Sie haben damit EU-registrierte Stoffe vorliegen, und die daraus hergestellten Produkte können frei in den EWR reimportiert werden. Dies gilt aber nicht mehr für Exporte in das Vereinigte Königreich. Chemikalienimporte in das Vereinigte Königreich sind nur noch für diejenigen Stoffe zulässig, welche nach dem UK-REACH registriert sind, ausser für Stoffe, deren Jahresmenge kleiner ist als 1000 kg pro Stoff und pro Importeur.
Bei Rohstoffen, deren Jahresmenge diese Mengenschwelle übersteigt, wird es sinnvoll sein zu versuchen, diese als UK-REACH-registrierte Stoffe zu erhalten und sie wenn möglich von einer Vertretung im EWR - also auch REACH-registriert - zu beziehen, sodass ihr Re-Import in die EU wie bisher möglich ist.
Weitere Handlungsoptionen für Exporteure in Drittländern wie die Schweiz hatte die UK-Behörde HSE noch im Dezember 2020 beschrieben. Seit dem 1. Dezember 2021 informiert die HSE jedoch wie folgt über REACH after Brexit.
Detailliertere Information zu Brexit und REACH ab 2021 hat Stefanie Eich von GTAI zusammengestellt.
-
Die neue SCIP Datenbank für Erzeugnisse, die Stoffe der Kandidatenliste enthalten
Unternehmen im EWR, die Erzeugnisse herstellen, importieren oder liefern, müssen seit dem 5. Januar 2021 zusätzliche Informationspflichten zu den bisherigen Informationspflichten über Erzeugnisse erfüllen: Wenn diese mindestens einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0.1 % enthalten, sind Daten darüber an die neue SCIP Datenbank zu übermitteln (SCIP: "Substances of Concern In Products").
Die Daten der SCIP Datenbank sind als Hilfe für die Recycling-Betriebe vorgesehen und sollen diesen helfen, die Konzentration besonders besorgniserregender Stoffe in rezyklierten Produkten zu minimieren.
Nähere Angaben darüber finden sich auf der Seite REACH-Informationspflichten
-
Änderungen der Vorschriften über das Sicherheitsdatenblatt
Seit dem 1. Januar 2021 werden in der EU die durch die Verordnung (EU) 2020/878 geänderten Bestimmungen des Anhangs II der REACH-Verordnung für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gelten. Sicherheitsdatenblätter, die den neuen Bestimmungen nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2022 abgegeben werden.
Nähere Angaben darüber finden sich auf der Seite REACH-Informationspflichten
-
Die ECHA bietet die neue Funktion Legislation Finder EUCLEF an
Mit dem Legislation Finder kann man feststellen, welche gesetzlichen Verpflichtungen im EWR für einen bestimmten Stoff zu beachten sind.
Die Startseite mit dem Titel "Suche nach Chemikalien" hat ein Eingabefeld in welches man eine Bezeichnung für den interessierenden Stoff eingeben kann, zum Beispiel 556-67-2. Mit "Suche" gelangt man zu einer Tabelle mit Daten über den interessierenden Stoff (und manchmal auch über verwandte Stoffe). Im Tabellenkopf findet man die Abkürzungen "BP" und "OBL".
Mit Klick auf "OBL" öffnet sich die Seite "Substance Regulatory Obligations", in welcher die Links zu den gesetzlichen Bestimmungen aufgelistet sind, welche für den gewählten Stoff relevant sind.
Mit Klick auf "BP" erhält man das schon seit längerem verfügbare "Brief Profil", eine automatisch generierte Zusammenstellung der in den Datenbanken der ECHA verfügbaren Angaben über die Eigenschaften des Stoffs und über ihre Beurteilung/Einstufung.
zur Navigation -
Die 17. ATP der CLP-Verordnung ist publiziert worden
Die ECHA hat am 28. Mai 2021 die 17. ATP publiziert. Sie betrifft Änderungen der harmonisierten Einstufungen von 40 Stoffen und Ersteinträge der harmonisierten Einstufung für 22 Stoffe. Nähere Angaben darüber finden sich auf der Seite GHSCLP.
-
Die 16. ATP der CLP-Verordnung ist publiziert worden
Die ECHA hat am 3. Februar 2021 die 16. ATP publiziert. Sie betrifft nur Präzisierungen der Anmerkungen J bis R zum Anhang VI Teil 1 und der Anmerkungen 8 und 9 im Abschnitt 1.1.3.2 von Anhang VI Teil 1.
-
Die 15. ATP der CLP-Verordnung ist publiziert worden
Die ECHA hat am 11. August 2020 den definitiven Text der 15. ATP (vom 19. Mai) publiziert.
Nähere Angaben darüber finden sich auf der Seite GHSCLP.
-
Die 12. ATP der CLP-Verordnung ist publiziert worden
Ende März 2019 ist die lange erwartete 12. ATP der CLP-Verordnung (en Français) (in English) publiziert worden.
Sie beinhaltet die Anpassungen der CLP-Verordnung an die sechste und die siebte überarbeitete Fassung des GHS der UNO. Nähere Angaben darüber finden sich auf der Seite H- und P-Sätze
-
UFI-Generator zum Erzeugen von UFI für die Schweiz
Die revidierte Schweizer Chemikalienverordnung enthält die Verpflichtung, ab dem 1. Januar 2022 auf den Etiketten von als gefährlich eingestuften Zubereitungen, die für private Verwenderinnen bestimmt sind, einen eindeutigen Rezepturidentifikator UFI (Unique Formula Identifier) gut sichtbar anzubringen. Dies analog zu einer entsprechenden Bestimmung der EU (im Anhang VIII der CLP-Verordnung). Die UFI für die Schweiz können mit dem Schweizer UFI-Generator erzeugt werden. Man kann diese UFI jetzt schon anwenden, was sinnvoll ist, wenn neue Etiketten für den Vertrieb in der Schweiz zu gestalten sind. Die mit dem Schweizer UFI-Generator erzeugten UFI sind aber nur in der Schweiz gültig, näheres darüber findet sich auf der Seite Chemikalienverordnung.
-
Modernisierung des Schweizer Chemikalienrechts
Das Bundesamt für Gesundheit ist daran, das Schweizer Chemikalienrecht zu modernisieren.
Die vorgesehenen Neuerungen betreffen die Chemikalienverordnung, die Biozidprodukteverordnung, die Biozidproduktevollzugsverordnung und die Chemikaliengebühren-Verordnung. Wir berichten auf den Seiten CH-Chemikalienrecht und Chemikalienverordnung darüber.
-
Gesamthafte Überarbeitung des Anhangs VI der CLP-Verordnung
Der Anhang VI der CLP-Verordnung (die Liste der Stoffe mit harmonisierten Einstufungen) enthielt bisher in allen Sprachversionen der CLP-Verordnung die Stoffnamen nur in englischer Sprache. Mit der Verordnung (EU) 2018/669 änderte sich dies. Sie ist im Wesentlichen eine Gesamtaktualisierung der Stofftabellen des Anhangs VI, in welcher nun die Stoffnamen in jeder Sprachversion der Verordnung in deren Sprache vorliegen. Die Einträge in ihren Tabellen werden die entsprechenden Einträge in den verschiedenen Sprachversionen der CLP-Verordnung ersetzen. Diese Einträge gelten ab dem 1. Dezember 2019, können aber schon vorher angewendet werden.
-
Näheres zu den ATP's findet sich auf der Seite CLP / GHS. Die Inhalte/Vorgaben aller bereits in Kraft getretenenen ATPs der CLP-Verordnung sind in der jeweils aktuellen konsolidierten CLP-Verordnung (siehe Seite Downloads) integriert.
-
Die Tabelle der harmonisierten Einstufungen (d.h. der aktuelle Anhang VI der CLP-Verordnung) ist auch als Excel-Datei verfügbar. Sie enthält alle inzwischen 4240 Einträge mit Stand vom 4. Juli 2017.