
Die H-Sätze und P-Sätze von Gefahrstoffen zum Download
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Im GHS-System der UNO, welches die EU übernommen hat, traten anstelle der früheren R-Sätze und S-Sätze die H-Sätze (Hazard Statments = Gefahrenhinweise) und die P-Sätze (Precautionary Statmements = Sicherheitshinweise). Die EU hat jedoch das ursprüngliche Set der H- und P-Sätze der UNECE für ihre Zwecke ergänzt, um die seinerzeit mit den R- und S-Sätzen eingeführten Aussagen möglichst weiterhin machen und so das bisherige Schutzniveau in der EU aufrecht erhalten zu können. Diese zusätzlichen H-Sätze der EU werden mit EUH gekennzeichnet, z.B. EUH066 (= ehemals R66: "Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen").
Mit der am 19. Mai 2016 publizierten 8. ATP (Verordnung (EU) 2016/918) hatte die EU Änderungen der vierten und der fünften Fassung des GHS der UNECE aus den Jahren 2013 und 2016 übernommen. Diese galten im EWR seit dem 1. Februar 2018.
Am 28. März 2019 ist die 12. ATP der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/521) erschienen. Mit dieser setzte die EU die sechste und die siebte überarbeitete Fassung des GHS der UNO um. Dabei ging es im wesentlichen um die folgenden Neuerungen, die seit dem 17. Oktober 2020 gelten:
- eine neue Gefahrenklasse "desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff",
- eine neue Gefahrenkategorie "selbstentzündliche (pyrophore) Gase" innerhalb der Gefahrenklasse "entzündbare Gase",
- Anpassungen der Kriterien für Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln,
- zusätzliche allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte (1%) für die Klassierungen STOT SE 3 und Asp.Tox. 1,
- geänderte allgemeine Bestimmungen zur Einstufung der Aerosolform von Gemischen,
- detailliertere Definitionen und Einstufungskriterien für 13 verschiedene Gefahrenklassen,
- neue Gefahrenhinweise (H206, H207, H208 und H232) und neue Sicherheitshinweise (P212 und P503),
- umfangreiche Änderungen der Anwendungsbereiche von 19 bisherigen Sicherheitshinweisen.
Zusammenstellungen der H- und P-Sätze nach dem EU-GHS
Nachfolgend finden Sie die H- und P-Sätze, einerseits gemäss der früher geltenden 8. ATP und andererseits nach der seit dem 17. Oktober 2020 geltenden 12. ATP auf Deutsch, Französisch, Italienisch , Englisch und Spanisch:
Damit Sie einzelne dieser Sätze bequem in ein Dokument, z.B. ein Sicherheitsdatenblatt kopieren können, finden Sie dazu die entsprechenden Listen nicht nur im PDF-Format, sondern auch im DOCX-Format.
Download der H- und P-Sätze Deutsch: [8. ATP/PDF] ; [12. ATP/PDF] ; [8. ATP/DOCX] ; [12. ATP/DOCX]
Download der H- und P-Sätze Französisch: [8. ATP/PDF] ; [12. ATP/PDF] ; [8. ATP/DOCX] ; [12. ATP/DOCX]
Download der H- und P-Sätze Englisch: [8. ATP/PDF] ; [12. ATP/PDF] ; [8. ATP/DOCX] ; [12. ATP/DOCX]
Download der H- und P-Sätze Italienisch: [8. ATP/PDF] ; [12. ATP/PDF] ; [8. ATP/DOCX] ; [12. ATP/DOCX]
Download der H- und P-Sätze Spanisch: [8. ATP/PDF] ; [12. ATP/PDF] ; [8. ATP/DOCX] ; [12. ATP/DOCX]
H- und P-Sätze in anderen Sprachen
Falls Sie die H- und P-Sätze in einer anderen Sprache der EU benötigen, finden Sie diese in den Anhängen III und IV der jeweils neuesten konsolidierten Fassung der CLP-Verordnung, siehe Seite Downloads.) Eine sehr gute Quelle für H- und P-Sätze in anderen Sprachen ist die Seite http://schoolscout24.de/cgi-bin/keminaco/hppinput.cgi. Man kann dort die H- und P-Codierungen in 35 Sprachen herunter laden (z.B. Sprache Norwegian einstellen, eine H- oder P-Codierung markieren, "show selected phrases" und das angezeigte Resultat in eine Word-Datei kopieren, oder eine Auswahl oder alle Sätze markieren und mit "Download selected phrases as XLS" als Excel-Datei herunterladen etc.).
Anwendung der verschiedenen Stufen der Ergänzung des GHS der UNO durch die 4., 8. und 12. ATP der EU
Für Stoffe und Gemische müssen gegenwärtig die durch die 12. ATP vorgegebenen Bestimmungen angewendet werden.
Diejenigen der 8. ATP galten seit dem 1. Februar 2018, diejenigen nach der 12. ATP gelten seit dem 17. Oktober 2020.
Stoffe und Gemische, die vor dem 1. Februar 2018 in Verkehr gebracht wurden, aber die Bestimmungen der 8. ATP nicht erfüllten, durften bis zum 31. Januar 2020 ohne Änderung der Kennzeichnung abverkauft werden.
Für die Schweiz gelten normalerweise dieselben Gültigkeitsdaten. Diese sind im Anhang 2 der jeweils aktuellen Chemikalienverordnung angegeben.
Die Zuordnung von Gefahrenklassen und -Kategorien zu H-Sätzen, Piktogrammen und Signalwörtern
Die folgenden Tabellen zeigen, welche Gefahrenklassen/Kategorien und Piktogramme/Signalwörter mit den verschiedenen H-Sätzen zusammengehören. Die erste H-Sätze+Piktogramme+Gefahrencodes+Gefahrenklassen [en français] entspricht der früher geltenden 8. ATP des CLP-Verordnung. Die zweite nach der 12. ATP aktualisierte Version [en français] entspricht der heute geltenden 12. ATP. Durch diese sind eigentlich nur in den Bereichen Explosivstoffe und entzündbare Gase Änderungen eingeführt worden.
Zuordnung von P-Sätzen zu H-Sätzen
In der Tabelle P-Sätze zu H-Sätzen nach 8. ATP [en français] ist angegeben, welche P-Sätze gemäss der früher geltenden 8. ATP der CLP-Verordnung zur Auswahl für die verschiedenen H-Sätze seit dem 1. Februar 2018 vorgeschrieben waren. In der Tabelle P-Sätze zu H-Sätzen nach 12. ATP en français finden Sie dasselbe in der seit dem 17. Oktober 2020 geltenden Version.
Pro Etikett sollen jeweils von der Vielzahl der möglichen P-Sätze die 6 zutreffendsten gewählt werden.
Für diese Auswahl der P-Sätze enhalten die Leitlinien für die Kennzeichnung und Verpackung nach CLP (März 2019, Stand 8. ATP) im Abschnitt 7 geeignete Angaben. Diese Leitlinien setzen die Situation voraus, dass wirksame technische Massnahmen (z.B. der Ventilation und Absaugung) vorhanden sind, welche persönliche Atemschutzmassnahmen (z.B. Atemschutzfilter) weitgehend unnötig machen.
Welche P-Sätze im Einzelfall ausgewählt werden, liegt in der Verantwortung des Lieferanten.
Übersetzungsmöglichkeiten für R-Sätze in H-Sätze und S-Sätze in P-Sätze (z.B. für Gefahrstoffkataster)
Das Vorgehen, Einstufungen nach altem Recht mit Hilfe der Umwandlungstabelle im Anhang VII der CLP-Verordnung in Einstufungen nach CLP umzuwandeln, war nur für die Übergangsphase bis zum 1. Juni 2015 zulässig. Sie sollte heute nur noch für das Verständnis alter Chemikalienetiketten etc. verwendet werden oder allenfalls für die provisorische Aktualisierung von Gefahrstoffkatastern/Stofflisten zur Störfallverordnung (anschliessend müssen dabei noch die seit der Einführung von REACH geänderten Einstufungen berücksichtigt werden). Für die Übersetzung der S-Sätze in P-Sätze gibt es die Übersetzungstabelle von GisChem. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei
GisChem.
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