
Das Chemikalienrecht der EU für KMU
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Entscheidende Veränderungen der europäischen Chemikaliengesetzgebung
Die europäische Chemikaliengesetzgebung hat mit der Einführung der REACH-Verordnung, der CLP-Verordnung und der BPR-Verordnung entscheidende Veränderungen erfahren. Die Hersteller und Importeure von Stoffen - und nicht wie bisher die Behörden - haben nun im EWR die Pflicht, zu beweisen und sicherzustellen, dass ihre Stoffe sicher verwendet werden können, sowohl innerhalb ihrer Firma, als auch bei ihren Kunden, und zwar über den gesamten Produkt-Lebenszyklus bis zur Entsorgung.
Die Anwender dürfen (im EWR) Stoffe nur noch für Zwecke verwenden, welche im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers vorgesehen sind. Dabei sind sie verpflichtet, die im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Vorgaben über die zu treffenden Risikominderungsmassnahmen umzusetzen.
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA in Helsinki ist die zentrale europäische Behörde für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Chemikaliengesetzgebung der EU (resp. des EWR, d.h. Island, Liechtenstein und Norwegen sind inbegriffen).
In den vergangenen Jahren wurde das Zuständigkeitsgebiet der ECHA stetig erweitert. Die ECHA ist nun zuständig für die Umsetzung der folgenden rechtlichen Vorgaben:
- REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 konsolidiert im August 2021; REACH verstehen: Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung chemischer Stoffe
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 konsolidiert im Mai 2021/a>; CLP verstehen: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Stoffgemischen
- Verordnung über Biozidprodukte (EU) Nr. 528/2012 konsolidiert im Juni 2021; Verordnung BPR über Biozidprodukte verstehen: Anforderungen an Biozidwirkstoffe und deren Genehmigung. Anforderungen an Biozidprodukte und deren Zulassung.
- PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 konsolidiert im September 2020; PIC-Verordnung verstehen: "Prior Informed Consent" zur Regelung der Aus- und Einfuhr besonders gefährlicher Chemikalien gemäss dem Rotterdamer Abkommen.
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CAD- und CMD-Richtlinien verstehen:
Die CAD-Richtlinie Chemische Arbeitsstoffe 98/24/EG konsolidiert Juli 2019 regelt die Festlegung minimaler Anforderungen zum Schutz der durch chemische Stoffe exponierten Arbeitenden, zum Beispiel durch Festlegung verbindlicher Grenzwerte am Arbeitsplatz.
Die CMD-Richtlinie Karzinogene und Mutagene Arbeitsstoffe 2014/27/EU regelt die Festlegung minimaler Anforderungen an Vorsorgemassnahmen und Schutzmassnahmen beim Umgang mit carzinogenen und mutagenen Arbeitsstoffen. -
Aufbau und Betrieb der SCIP-Datenbank:
Dies ist die Sammlung von Daten über die in der EU vertriebenen Erzeugnisse, welche besonders besorgniserregende Stoffe enthalten und deshalb in diese Datenbank gemeldet werden müssen. Die rechtliche Grundlage dafür ist die im Juni 2018 publizierte Richtlinie (EU) 2018/851 zur Ergänzung der Abfall-Rahmenrichtlinie 2008/98/EG.
Die ECHA hat eine einführende Übersicht über das EU-Chemikalienrecht publiziert (auch in anderen Sprachen). Darin sind die Anforderungen und die Wege zu deren Erfüllung erläutert. Diese Einführung richtet sich speziell an die KMU, auch an solche, die nicht direkt in der Chemiebranche tätig, aber ebenfalls betroffen sind.
Die neuen Vorschriften
Die vielen neuen Vorschriften, welche sich aus den neuen Verordnungen, ihrer fortlaufenden Weiterentwicklung und den Tausenden von Seiten Interpretationshilfen ergeben, sind schlecht überschaubar und schwer zu verstehen. Ihre Befolgung erfordert einen grossen administrativen Aufwand. Für die Unternehmen besteht das Risiko wirtschaftlicher Verluste oder gar von Sanktionen wegen falsch verstandener oder nicht oder zu spät beachteter Vorschriften.
REACH Compliance GmbH studiert die bestehenden und auch die angekündigten europäischen und schweizerischen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zum Chemikalienrecht im Detail, basierend auf langjähriger Industrieerfahrung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften.
Nicht nur die Chemiebranche ist betroffen
Von den durch die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung eingeführten neuen Vorschriften sind nicht nur die Chemiebranche, sondern auch alle anderen Firmen betroffen, welche chemische Stoffe, Gemische oder Gebrauchsgegenstände, die chemische Stoffe enthalten, herstellen, vertreiben oder anwenden.
Beim Vertrieb von Erzeugnissen (Gebrauchsgegenständen) in der EU kommt es darauf an, ob sie besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) enthalten und ob sie beabsichtigt chemische Stoffe freisetzen.
Wenn die Gebrauchsgegenstände / Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe (= SVHC-Stoffe = "Stoffe der Kandidatenliste") enthalten, müssen die Lieferanten neu auch in der Schweiz vorgegebene Informationspflichten gegenüber den Abnehmern erfüllen, siehe Seite REACH/Informationspflichten.
Wenn die Gebrauchsgegenstände / Erzeugnisse beabsichtigt bestimmte Inhaltsstoffe abgeben sollen (z.B. Geruchsstoffe), so sind Anforderungen zu beachten, betreffend Registrierung dieser Inhaltsstoffe sowie betreffend Etikettierung und Sicherheitsdatenblätter bis hin zu Einschränkungen oder Verboten bezüglich der Verwendung bestimmter Stoffe.
REACH Compliance GmbH unterstützt die betroffenen Firmen
Mit unserer detaillierten Fachkenntnis und unserer Erfahrung als Industriechemiker, Arbeitshygieniker und Sicherheitsingenieur können wir die betroffenen Unternehmen bei der Erledigung der sich stellenden Aufgaben kompetent und kostengünstig unterstützen. Dazu finden Sie auf den Seiten Unsere Dienstleistungen ausführliche Informationen.
Unsere Kontaktdaten:
REACH Compliance GmbH
Route des Chevallets 7
CH-1658 Rossinière VD
Schweiz
Tel. +41 (0)26 924 32 10
info[at]reach-compliance.ch
Dr. Hans Giacobbo, Chemiker ETH