
Leitlinien zu den REACH-, CLP-, Biozid- und PIC-Verordnungen
und nützliches für die Praxis
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Betreffend Leitlinien zur Umsetzung der EU-Biozidprodukteverordnung siehe auch Seite Biozid.
Hinweise zu den Leitlinien für REACH, CLP, zur Biozid-Gesetzgebung und zur PIC-Verordnung
Die Leitlinien für REACH und CLP und mittlerweise auch zur Biozid-Gesetzgebung und zur PIC-Verordnung beschreiben die Detail-Informationen und die Anforderungen für die von den zuständigen Gremien als korrekt angesehene Umsetzung der verschiedenen Artikel der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung zum Teil umfangreich.
Eine Übersicht über die momentan verfügbaren Leitlinien findet sich auf der Website der ECHA, mit Links zum Herunterladen (die gewünschte Sprache einstellen; weitere Wahlmöglichkeiten sind Leitlinien zur CLP-Verordnung, zur Biozid-Gesetzgebung, zu PIC). Viele dieser Leitlinien sind bereits auf Deutsch und die übrigen offiziellen Sprachen der EU übersetzt worden. Manche gibt es zurzeit aber nur in englischer Sprache. Zum Herunterladen der existierenden Versionen in einer bestimmten Sprache ist es wichtig, dass diese Sprache im Feld rechts oben zur Einstellung der Sprache eingestellt ist.
Die REACH-Verordnung äussert sich nicht über die Rechtsnatur der Leitlinien - und die ECHA macht in allen Leitlinien Vorbehalte über deren rechtliche Verbindlichkeit. In der Praxis haben die Leitlinien jedoch eine Bindungswirkung für die Kontrollbehörden bei der Beurteilung der Sachverhalte. Will man juristische Komplikationen vermeiden ist es deshalb ratsam, bei der Umsetzung der REACH-Verordnung von einer rechtlichen Verbindlichkeit der Leitlinien auszugehen. Dabei ist zu beachten, dass geänderte Leitlinien ohne Übergangsfrist ab dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website der ECHA gelten.
Die Liste der verfügbaren Leitlinien ist neuerdings weitgehend selbsterklärend. Bei den meisten Leitlinien ist darin das Datum der aktuell gültigen, letzten Revision angegeben. Bei den übrigen kann man davon ausgehen, dass immer noch die ursprüngliche Version aus dem Jahr 2007 oder 2008 gültig ist.
Die "Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung" umfassen insgesamt mehr als 2000 Seiten. Sie setzen sich aus einer Reihe von Teilen (nur teilweise auf Deutsch) zusammen. Darüber gibt es eine gute Übersicht mit Links zu den einzelnen Teilen.
Die Ausarbeitung und laufende Aktualisierung der Leitlinien unterliegt einem Konsultationsprozess. Darüber und über den aktuellen Stand der verschiedenen in Vorbereitung begriffenen Dokumente kann man sich auf der Seite der ECHA "Konsultationsverfahren" informieren.
Sehr wichtig sind auch die Informationen über das Kommunikationswerkzeug IUCLID 6 auf der IUCLID 6-Website. Das frühere IUCLID 5 ist nur noch sehr eingeschränkt anwendbar.
Die Leitlinien sind sehr technisch abgefasst (chemisch, toxikologisch, juristisch). Um den Zugang dazu zu vereinfachen steht eine Reihe von
Hilfsdokumenten zur Verfügung.
Es gibt sogenannte
- Praxisanleitungen, z.B. über verschiedene Arten von Meldungen an die ECHA, Anwendung von Expositionsszenarien etc.
- Leitlinien in Kürze, sog. "Guidance in a Nutshell", z.B. über Stoffe in Erzeugnissen, Bezeichnung von Stoffen etc.
- Leitlinien-Informationsblätter, sog. "Fact Sheets", z.B. über die Verwendungsdeskriptoren, Expositionsszenarien etc.
- Vorlagen für Textdokumente, z.B. für die Erstellung der Expositionsszenarien-Dokumente.
Hilfen, Nützliches für die Praxis
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Die neue Suchfunktion EUCLEF für gesetzliche Grundlagen
Die ECHA bietet neu die Suchfunktion EUCLEF für zu beachtende Gesetze und Verordnungen an.
Damit kann man für einen interessierenden Stoff auf einfache Weise feststellen, welche gesetzlichen Bestimmungen darüber gegebenenfalls zu beachten sind.
Man findet auf dieser Seite zudem die Links zu den entsprechenden Rechtstexten, strukturiert nach den folgenden Gebieten:
Chemicals control legislation, Environmental legislation-Air, Environmental legislation-Industrial emissions, Environmental legislation-Waste, Environmental legislation-Water, Exposure to chemical agents and chemical safety legislation, Food safety and food contact material legislation, Health and safety at work legislation und Products control legislation (z.B. Kosmetik).
Bei der Suche über einen bestimmten Stoff werden damit insgesamt 41 verschiedene Gesetzestexte nach für ihn relevanten Inhalten abgesucht.
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Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte der EU
Mit der Richtlinie (EU) 2019/1831 [PDF] vom 30. Oktober 2019 hat die EU für 10 weitere Stoffe Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte publiziert (nach 1991, 2000, 2006, 2009, Februar 2017, Dezember 2017, Januar 2019, Juni 2019 und Oktober 2019). Wir haben die heute gültigen Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte aus den bisherigen Richtlinien in einer gemeinsamen Liste [PDF] zusammengestellt. Für Gemische, welche einen Stoff dieser Liste enthalten, muss ein Sicherheitsdatenblatt abgegeben werden, auch wenn das Gemisch selbst nicht als gefährlich einzustufen ist.
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Suchhilfe zum Internetauftritt der Anmeldestelle Chemikalien des Bundesamts für Gesundheit
Nachdem die Anmeldestelle Chemikalien des Bundesamts für Gesundheit ihren Internetauftritt neu gestaltet hatte, funktionierten meisten bisherigen Links zu den Sachthemen nicht mehr. Es gibt jedoch eine nützliche Liste der neuen Links zu den Sachthemen, in welcher diese übersichtlich zusammengestellt sind.
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Massenmeldetool
Das Bundesamt für Gesundheit stellt für die gleichzeitige Meldung einer grossen Anzahl von Zubereitungen und Stoffen in das öffentliche Produkteregister Chemikalien ein Massenmeldetool zur Verfügung. Die notwendigen Angaben über dessen Anwendung sind auf der Seite Massenmeldetool des Bundesamts beschrieben.
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Die Datenbank der ECHA über die Eigenschaften von über 100 000 Stoffen
Die EU-Chemikalienagentur ECHA hat die bei ihr gespeicherten, umfangreichen Daten über chemische Stoffe in der Datenbank Search for chemicals in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Sie enthält im Teil "Scientific properties" alle Daten, die man in einem guten Sicherheitsdatenblatt auf den ersten Seiten finden sollte, sowie umfangreiche Daten über den Registrierungsstatus (inklusive die zutreffenden Verwendungsdeskriptoren), die zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen, die verschiedenen gebräuchlichen Namen und sehr ausführliche Angaben über die physikalisch-chemischen Eigenschaften sowie die verfügbaren Testergebnisse über die toxikologischen, ökotoxikologischen und ökologischen Eigenschaften.
Man kann in dieser Datenbank neben den üblichen Suchangaben (CAS-Nr., EG-Nr. etc.) weitere Suchangaben über die gesuchten Substanzen anwenden, wie Strukturelemente, gefährliche Eigenschaften, Einstufung, spezielle Verwendungsarten etc.
Wer Stoffe handhabt und dafür nur ungenügende Sicherheitsdaten zur Hand hat oder wer Sicherheitsdatenblätter ausarbeitet oder Etiketten gestaltet, wird dieses neue Hilfsmittel sehr hilfreich finden.
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Hilfestellung der ECHA zur Einstufung von Gemischen/Zubereitungen nach der CLP-Verordnung
Seit dem 1. Juni 2015 sind die "alten" Vorschriften der EU und seit dem 1. Juli 2015 diejenigen der Schweiz für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Gemischen/Zubereitungen endgültig Vergangenheit. Nun gelten für die Einstufung sowohl in der EU als auch in der Schweiz nur noch die neuen Vorschriften der CLP-Verordnung und der REACH-Verordnung.
Der schwierigste Teil der Umstellung ist derjenige der Neu-Einstufung der Gemische/Zubereitungen. Die EU-Chemikalienagentur ECHA hat auf ihrer Website umfangreiches Informationsmaterial über die verschiedenen, bei der Einstufung von Gemischen zu beachtenden Aspekte zusammengestellt. Die Einstiegsseite dazu ist: https://echa.europa.eu/de/support/mixture-classification.
Das neue Einstufungssystem ist weniger starr als das "alte" und gewährt mehr Ermessensspielraum. Dies erlaubt einerseits, speziellen Gegebenheiten der Produkteigenschaften eher gerecht zu werden als früher, macht aber andererseits die Aufgabe anspruchsvoller.