Leitlinien+Hilfen


Leitlinien zu den REACH-, CLP-, Biozid- und PIC-Verordnungen
und nützliches für die Praxis



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Betreffend Leitlinien zur Umsetzung der EU-Biozidprodukteverordnung siehe auch Seite Biozid.


Hinweise zu den Leitlinien für REACH, CLP, zur Biozid-Gesetzgebung und zur PIC-Verordnung

Die Leitlinien für REACH und CLP und mittlerweise auch zur Biozid-Gesetzgebung und zur PIC-Verordnung beschreiben die Detail-Informationen und die Anforderungen für die von den zuständigen Gremien als korrekt angesehene Umsetzung der verschiedenen Artikel der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung zum Teil umfangreich.
Eine Übersicht über die momentan verfügbaren Leitlinien findet sich auf der Website der ECHA, mit Links zum Herunterladen (die gewünschte Sprache einstellen; weitere Wahlmöglichkeiten sind Leitlinien zur CLP-Verordnung, zur Biozid-Gesetzgebung, zu PIC). Viele dieser Leitlinien sind bereits auf Deutsch und die übrigen offiziellen Sprachen der EU übersetzt worden. Manche gibt es zurzeit aber nur in englischer Sprache. Zum Herunterladen der existierenden Versionen in einer bestimmten Sprache ist es wichtig, dass diese Sprache im Feld rechts oben zur Einstellung der Sprache eingestellt ist.

Die REACH-Verordnung äussert sich nicht über die Rechtsnatur der Leitlinien - und die ECHA macht in allen Leitlinien Vorbehalte über deren rechtliche Verbindlichkeit. In der Praxis haben die Leitlinien jedoch eine Bindungswirkung für die Kontrollbehörden bei der Beurteilung der Sachverhalte. Will man juristische Komplikationen vermeiden ist es deshalb ratsam, bei der Umsetzung der REACH-Verordnung von einer rechtlichen Verbindlichkeit der Leitlinien auszugehen. Dabei ist zu beachten, dass geänderte Leitlinien ohne Übergangsfrist ab dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website der ECHA gelten.

Die Liste der verfügbaren Leitlinien ist neuerdings weitgehend selbsterklärend. Bei den meisten Leitlinien ist darin das Datum der aktuell gültigen, letzten Revision angegeben. Bei den übrigen kann man davon ausgehen, dass immer noch die ursprüngliche Version aus dem Jahr 2007 oder 2008 gültig ist.

Die "Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung" umfassen insgesamt mehr als 2000 Seiten. Sie setzen sich aus einer Reihe von Teilen (nur teilweise auf Deutsch) zusammen. Darüber gibt es eine gute Übersicht mit Links zu den einzelnen Teilen.

Die Ausarbeitung und laufende Aktualisierung der Leitlinien unterliegt einem Konsultationsprozess. Darüber und über den aktuellen Stand der verschiedenen in Vorbereitung begriffenen Dokumente kann man sich auf der Seite der ECHA "Konsultationsverfahren" informieren.

Sehr wichtig sind auch die Informationen über das Kommunikationswerkzeug IUCLID 6 auf der IUCLID 6-Website. Das frühere IUCLID 5 ist nur noch sehr eingeschränkt anwendbar.

Die Leitlinien sind sehr technisch abgefasst (chemisch, toxikologisch, juristisch). Um den Zugang dazu zu vereinfachen steht eine Reihe von Hilfsdokumenten zur Verfügung. Es gibt sogenannte
- Praxisanleitungen, z.B. über verschiedene Arten von Meldungen an die ECHA, Anwendung von Expositionsszenarien etc.
- Leitlinien in Kürze, sog. "Guidance in a Nutshell", z.B. über Stoffe in Erzeugnissen, Bezeichnung von Stoffen etc.
- Leitlinien-Informationsblätter, sog. "Fact Sheets", z.B. über die Verwendungsdeskriptoren, Expositionsszenarien etc.
- Vorlagen für Textdokumente, z.B. für die Erstellung der Expositionsszenarien-Dokumente.

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